Sollte es im ersten Wahlgang am 08.März 2026 keine erforderliche Mehrheit (= mind. 50%) eines der Kandiaten gegeben haben, sind die Bürger und Bürgerinnen der Mainzer Oberstadt aufgerufen, sich zwischen den beiden Erstplazierten des ersten Wahlgangs zu entscheiden. Gewählt wird wieder zwischen 8 Uhr und 18Uhr in einem der zugewiesenen Stimmbezirke in der Mainzer Oberstadt. Beachten Sie bitte den Stichtag für das Wahlalter und den Wohnsitz.
Die evtl. Stichwahl fällt mit der Landtagswahl zusammen und wird dann parallel durchgeführt.