Wie die städtische Wahlinformation ausführt, können die Unterlagen für die Briefwahl zur Kommunal- und Europawahl (26.05.19) ab sofort beantragt werden. Die Abgabe kann dann ab dem 24.4. im Briefwahlbüro der Stadt Mainz erfolgen.
Auch für eine mögliche Stichwahl zum Ortsvorsteheramt gibt es bereits Informationen.
Also an alle Urlauber! Bitte rechtzeitig an die Wahlunterlagen denken! Ihre Stimme zählt ebenfalls!
Zitat von www.mainz.de:
„per Post: Stadt Mainz, Briefwahlbüro, Postfach 3820, 55116 Mainz
- per Fax: 06131/ 12 15 12
- per E-Mail: briefwahlbuerostadt.mainzde
- per Internet: Online-Formular(ab 24.04.2019, 8 Uhr geschaltet)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
Für die Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte ausfüllen, unterschreiben und im frankierten Umschlag an das Wahlbüro senden.
Für andere Personen dürfen Anträge nur gestellt und Unterlagen in Empfang genommen werden, wenn dafür eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Für Bürgerinnen und Bürger ist das Briefwahlbüro ab 24. April 2019 geöffnet.
Briefwahlbüro:
Rathaus
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz
Erdgeschoss, Haifa-Zimmer
Telefon: +49 6131 12-1500
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung der Briefwahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. Mai 2019 um 18 Uhr.
Für eventuelle Stichwahlen der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher am Freitag, 14. Juni 2019, 18 Uhr.
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, verlorengegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer nicht gleich im Briefwahlbüro seine Stimme abgibt, sollte bitte beachten:
Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag im Rathaus, Briefwahlbüro, Jockel-Fuchs-Platz 1, vorliegen! Den Wahlbrief also rechtzeitig auf den Postweg bringen!“ Zitat Ende